Gewerberecht, Betriebsanlagen, Baurecht
Im Verwaltungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, dennoch kann es zeit- und kostensparend sein, auch in einfachen Verfahren rechtliche Beratung einzuholen.
Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung von Gewerben und betreuen Verfahren
zur Bewilligung gewerblicher Betriebsan-
lagen. Wir helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ziele in einem Baubewilligungsverfahren.
Dieses dynamische Rechtsgebiet bedarf besonderer Aufmerksamkeit aller Markt-
teilnehmer und Berater.
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Geschäftsprozesse an neue Rechtsvorschriften (Kundenprofile, Risikoaufklärung, Compliance etc) und betreuen Verfahren vor der FMA wegen Konzessionen für Finanzdienstleister oder Strafverfahren wegen Verstößen gegen das WAG. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten, insbesondere im Bereich alternativer Investments.
Als Halter von Reservegeschäftsanteilen der Anlegerentschädigung von Wert-
papierfirmen GmbH (AeW) wickeln wir Ihren Beitritt zur AeW oder den Austritt aus dieser ab.
Wir beraten Kunsthändler, Auktions-
häuser und Eigentümer von
Kunstwerken aller Art, die dem Denkmalschutzgesetz unterliegen. Wir helfen
Ihnen, Ihre Pflichten im Einklang mit dem Denkmal-
schutzgesetz zu gestalten
und verhandeln für Sie mit dem Bundesdenkmalamt über eine wirtschaftlich
sinnvolle Revitali-
sierung von denkmalgeschützten Objekten.
Darüber hinaus
beraten wir Sie im Zusammenhang mit Fragen des Archivrechts und der Ein- und
Ausfuhr
von Kunstwerken.
Wir beraten Sie bei der Abwicklung von Großprojekten nach dem UVP-G und helfen Ihnen bei der effizienten Kommunikation mit Behörden, Anrainern und der Presse.
Wenn Sie als Anrainer von Großprojekten betroffen sind, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Nachbarrechte und bei der Erlangung einer angemessenen Enteignungsentschädigung.
Wenn Sie mit dem Inhalt eines Bescheids nicht einverstanden sind, verfassen wir für Sie Beschwerden an die Verwaltungs-
gerichte und Revisionen (früher: "Bescheidbeschwerde") an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Auf Grund der seit 1. 1. 2014 geltenden Rechtslage besteht auch gegen letzt-
instanzliche Entscheidungen (Bundes-
minister, FMA etc) ein effizienter Rechtsschutz.
Während bisher Verfahren vor dem VwGH bis zu drei Jahre gedauert haben, müssen die neuen Verwaltungsgerichte innerhalb von 6-8 Monaten entscheiden. In Einzelfällen kann es zur Durchsetzung seiner Interessen sinnvoll sein, ein
Gesetz oder eine Verordnung wegen Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzu-
fechten. Auch im Verfassungsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung.
Wir unterstützen Sie als öffentlichen Auftraggeber bei der Verfassung von Ausschreibungen und der Abwicklung im Vergabeverfahren.
Als Bieter bzw Auftragnehmer können
wir Sie gegen Verletzungen des Vergabe-
rechts durch Auftraggeber schützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Bestbieter helfen. Dazu zählen insbesondere Nichtigkeits- und Nachprüfungsverfahren wegen Verletzung von Vergabevorschriften vor den Verwaltungsgerichten (früher: Bundes-
vergabesenat bzw UVS).