Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge und errichten Testamente. Wir registrieren letztwillige Verfügungen und verwahren diese für Sie.
Wir beraten Sie bei Erbschafts-
streitigkeiten und verfügen in diesem Bereich über langjährige Prozesser-
fahrung.
Kaufverträge, Schenkungsverträge
Wir errichten Kauf- und Schenkungs-
verträge für Liegenschaften, einschließlich der Einräumung von Wohnrechten, Fruchtgenussrechten sowie Veräußerungs- und Belastungsverboten. Wesentlicher Aspekt der Beratung ist die bestmögliche steuerliche Gestaltung (Bewertung eingeräumter Rechte, Immobilienertragssteuer etc).
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine optimale Absicherung für den Fall, dass Sie einmal selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Mit einer vertraglichen Vereinbarung anlässlich der Eheschließung (Vorausvereinbarung) oder auch während aufrechter Ehe können viele Streitigkeiten im Scheidungsfall vermieden werden. Solange nicht verheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht haben, sollten auch diese über eine vertragliche Regelung ihrer Vermögensnachfolge nachdenken.